Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietvertrag 
Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die vom Mieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Reservierungsbestätigung dem Vermieter vorliegt. Die Übergabe kann im Original auf dem Postweg oder auf dem elektronischen Weg in Form einer Kopie erfolgen. Das Vertragsverhältnis umfasst das gebuchte Ferienquartier mit Inventar und Zubehör. 

Bezahlung 

Anzahlung 

30 % des Gesamtbetrages bei Buchung. 

Restzahlung 

Der Restbetrag (70 %) ist vier Wochen vor Anreise zu zahlen. Sollte sich der Zeitpunkt der Buchung danach befinden, ist der Gesamtbetrag sofort bei der Buchung zu leisten.

Die Bezahlung muss nach Vertragsabschluss bis spätestens 4 Wochen vor Anreisedatum zu 100 % erfolgen. Bei kurzfristiger Buchung muss die Bezahlung sofort erfolgen. Sollte die Bezahlung kurzfristig nicht mehr möglich sein, wird der Betrag bei Anreise in bar fällig. Die angegebenen Preise auf der Internetpräsenz sind Endpreise inklusive der gegenwärtig geltenden Mehrwehrsteuer. Bei Änderung hat der Mieter die Mehrkosten zu tragen. Bleibt die Bezahlung um mehr als 14 Tage aus, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag zu kündigen und das Ferienquartier anderweitig zu vermieten. 

Anreise 
Das Ferienquartier steht dem Mieter am Anreisetag ab 15:30 Uhr zu Verfügung. 

Abreise 
Das Ferienquartier muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden. Der Schlüssel ist in den Briefkasten am Haupthaus des Hofes zu werfen, falls der Vermieter sich nicht vor Ort befindet. Das Reinigungspersonal kontrolliert nach der Abreise die Vollständigkeit, Unversehrtheit des Freienquartiers. 

Personenzahl 
Die Personenzahl ist dem Vermieter in der Reservierungsbestätigung genau mitzuteilen. Es dürfen nicht mehr Personen das Ferienquartier bewohnen, als in der Beschreibung angegeben. Es ist nicht gestattet Zelte oder Wohnwagen auf dem Hofgelände aufzustellen. 

Haftung und Pflichten des Mieters 
Das Feriequartier einschließlich des Inventars und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Freienquartiers, des Inventars, sonstiger Gegenstände im Feriequartier sowie der Anlagen und Gegenstände auf der Hofanlage durch ihn oder ihn begleitende Personen sowie Haustiere. Verursachte Schäden sind dem Vermieter sofort mitzuteilen. Das Ferienquartier ist durch den Besitzer versichert. Sach- und Personenversicherungen für den Vermieter sind nicht abgeschlossen. 

Das Ferienquartier ist sofort nach der Anreise vom Mieter zu überprüfen. Beanstandungen müssen dem Vermieter gleich mitgeteilt werden. Der Vermieter wird sich bemühen, die Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen. Der Vermieter macht darauf aufmerksam, dass auf dem Hofgelände während des Urlaubes das tägliche Leben weiter geht und eventuelle Störungen auftreten können. Der Vermieter bittet dies zu bedenken und hofft auf das Verständnis des Mieters. 

Stornierung/Stornierungsgebühren 
Storniert der Mieter den vertraglich vereinbarten Aufenthalt vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu nennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten: 

Stornierungsbedingungen

Bei der Stornierung der Buchung werden fällig

-Nach Vertragsunterzeichnung 30 Euro Bearbeitungsgebühr 

-bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % der Gesamtmiete

-ab 44 Tage vor Reiseantritt 50 % der Gesamtmiete

-ab 21 Tage vor Reiseantritt 80 % der Gesamtmiete

-ab 14 Tage vor Reiseantritt 100 % der Gesamtmiete

des vertraglich vereinbarten Preises.

Maßgeblich für den Stornierungszeitpunkt ist der Tag des Zuganges der Stornierungserklärung beim Vermieter. 

Bei Abbruch des Aufenthaltes, wird der volle vereinbarte Mietpreis fällig.

Es wird an dieser Stelle empfohlen, eine Reiserücktritts- und Abbruchsversicherung abzuschließen. 

Internetnutzung 
Bei Missbrauch des Internetanschlusses haftet der Mieter. Eventuelle daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Mieters. 

Rechtsstand 
Gerichtsstand: Flensburg, Bundesrepublik Deutschland 

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